Sondersignale im Einsatz
Jedes Kind weiß, wenn die Feuerwehr kommt, dann heisst es "Platz da, freie Fahrt für die Feuerwehr"
Doch diese einfache Handlungsweise stellt manche Verkehrsteilnehmer den Anschein nach vor große Probleme, sei es durch Unwissenheit oder Unsicherheit.
Der Gesetzgeber sagt dazu folgendes:
Das Wegerecht (Blaulicht und Sondersignal) im Straßenverkehr gibt in Deutschland bestimmten Kraftfahrzeugen das Recht auf „freie Bahn“.
Im deutschen Straßenverkehrsrecht bezeichnet man als Wegerecht das Recht, von anderen Verkehrsteilnehmern „freie Bahn“ zu verlangen. Dies wird durch gleichzeitiges Einschalten von Blaulicht und Folgetonhorn (Sondersignal) angezeigt. Die rechtliche Grundlage bildet § 38 StVO.
„(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
‚Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘.“
– Auszug aus § 38 StVO
Sollten Sie also ein Feuerwehrfahrzeug, Rettungswagen oder die Polizei im Rückspiegel erkennen, mit eingeschaltetem Blaulicht und Signalhorn, so fahren Sie rechts ran und gewähren dem Fahrzeug freie Durchfahrt.
Bitte machen Sie keine Vollbremsung, dies kann einen Auffahrunfall zur Folge haben.
Sollten Sie an einer Kreuzung mit Ampelfarbe rot stehen, und von hinten nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn, so ist es Ihnen gestattet sich langsam bei rot in die Kreuzung hinein zu tasten und dem Einsatzfahrzeug freie Fahrt zu gewähren.
Sollten Sie beim Einfahren in die Kreuzung geblitzt werden, so merken Sie sich Datum, Uhrzeit und Ort und geben dies auf dem nachfolgenden Fragebogen der Polizei an. Die Behörde kann nachprüfen ob sich ein Einsatzfahrzeug zu diesem Zeitpunkt auf ihrem Weg befunden hat.
Ihnen wird daraus rein rechtlich kein Nachteil entstehen.
Bleiben Sie ohne Regung an der roten Ampel stehen, so verzögern Sie leider nur die Eintreffzeit des Einsatzfahrzeuges.